
Neuigkeiten aus dem Steuerrecht
Bleiben Sie stets auf dem Laufenden. Hier präsentieren wir Ihnen regelmäßig aktuelle Neuigkeiten aus dem Steuerrecht. Die letzten 3 Infobriefe finden Sie auf dieser Seite. Weitere Ausgaben finden Sie in unserer Übersicht .

Kanzlei-Infobrief Mai 2025
Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Interessierte,
in unserem Kanzlei-Infobrief für den Mai 2025 erfahren Sie mehr zu folgenden Themen:
- Das BVerfG hat entschieden: Solidaritätszuschlag ist (noch) verfassungsgemäß
- Keine Umsatzsteuerhaftung des Grundstückserwerbers für unrichtigen Steuerausweis des Voreigentümers im Mietvertrag
- Freiberufliche Einkünfte einer Mitunternehmerschaft bei kaufmännischer Tätigkeit durch einen Berufsträger
- Beweislast für Differenzbesteuerung bei Gebrauchtwagenkauf
- Änderung der Gewinnermittlungsart
- Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines Geschäftsfahrzeugs

Kanzlei-Infobrief April 2025
Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Interessierte,
in unserem Kanzlei-Infobrief für den April 2025 erfahren Sie mehr zu folgenden Themen:
- Hausgeldzahlungen in die Erhaltungsrücklage sind (noch) keine Werbungskosten
- Steuerbefreiung für kleine PV-Anlagen – Revision beim BFH noch nicht entschieden
- Grunderwerbsteuer auch für nachträgliche Sonderwünsche einer noch zu errichtenden Immobilie
- Keine Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge, wenn diese nicht ausschließlich dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen
- Maßnahmen zur Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb im Rahmen der Billigkeit
- Neues amtliches Muster der Bescheinigung für energetische Maßnahmen nach dem 31.12.2024
- Ertragsteuerliche Behandlung bestimmter Krypto-werte und Mitwirkung Steuerpflichtiger

Kanzlei-Infobrief März 2025
Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Interessierte,
in unserem Kanzlei-Infobrief für den März 2025 erfahren Sie mehr zu folgenden Themen:
- Grundsteuererlass für 2024 bei Einnahmeausfall bis 31.3.2025 beantragen
- Ordnungsgeldverfahren abwenden – Jahresabschluss 2023 bis spätestens 31.3.2025 offenlegen
- Pauschbeträge für Sachentnahmen 2025
- BFH ändert Rechtsprechung zur Ermittlung der Fahrzeuggesamtkosten bei Leasing für berufliche Fahrtkosten
- Entschädigung für Verdienstausfall ist vollständig steuerpflichtig
- Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudio stellen keine außergewöhnlichen Belastungen dar
Anschrift und Kontakt
Petersen & Partner Steuerberater GbR
Kieler Straße 72
24119 Kronshagen
Tel. 0431-67 00 80
Fax 0431-67 87 97
E-Mail: info@stb-petersen.de
Überörtliche Sozietät
Dorfstraße 7
24226 Heikendorf
Tel. 0431-260 310
Fax 0431-260 31 23
E-Mail: info@stb-petersen.de
Petersen & Kiefer
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Tauwerk 1
24119 Kronshagen
E-Mail: info@stb-petersen.de
Tel. 0431-58 51 30
Fax 0431-58 51 319