Herzlich willkommen bei der
Petersen & Partner Steuerberater GbR
und der
Petersen & Kiefer Steuerberatungsgesellschaft mbH
Ihre Steuerberater in Kronshagen bei Kiel
Unsere Leistungen
Zu unseren Mandanten gehören überwiegend mittelständische Unternehmen verschiedener Branchen und Rechtsformen. Aber auch Freiberufler, Kleinunternehmen, Existenzgründer und Privatpersonen werden von uns selbstverständlich kompetent betreut.
Kommen Sie an Bord
Jobs in unserer Kanzlei
Damit wir unsere Mandanten bestmöglich betreuen können, brauchen wir Ihre Hilfe. Wenn Sie auf dem Gebiet des Steuerrechtes ein Genie sind, dann sind wir sehr daran interessiert, Sie in unserem Kreis begrüßen zu dürfen.
Steuerfachwirte (m/w/d)
Als Steuerfachwirt sind Sie die rechte Hand der Geschäftsführung. Sie übernehmen viel Verantwortung, nicht nur für Mandanten, auch für Personal.
Lohnbuchhalter (m/w/d)
Als Lohnbuchhalter verantworten Sie die termingerechte Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen (Gehälter, Sozialabgaben, Krankenkassenbeiträge und Steuern). Sie führen das Bescheinigungs- und Meldewesen inkl. Schriftverkehr durch sowie das Anlegen und die Pflege der Personalstammdaten sowie deren administrative Abwicklung von Eintritten und Austritten. Sie sind der Ansprechpartner für die lohn- und sozialversicherungsrechtlichen sowie steuerrechtliche Fragestellungen unserer Mandanten.
Werden Sie Teil unserer Familie!
Kontakt
3x im Raum Kiel und Kronshagen für Sie im Einsatz.
Neuigkeiten rund um das Thema Steuern und unsere Kanzlei
![Infobrief 07-2024](https://www.stb-petersen.de/wp-content/uploads/2024/02/Infobrief-07-2024.png)
Kanzlei-Infobrief Juli 2024
Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Interessierte,
in unserem Kanzlei-Infobrief für den Juli 2024 erfahren Sie mehr zu folgenden Themen:
- Steuerklassen III und V sollen abgeschafft werden – Ehegattensplitting soll bleiben
- Zweitwohnungssteuer bei doppelter Haushaltsführung ist nur beschränkt abzugsfähiger Aufwand
- Das Zuwendungsempfängerregister ist online
- Lohnsteuerpauschalierung auch bei Betriebsveranstaltung im „kleinen Kreis“
- Keine Verlustberücksichtigung im Jahr der Verschmelzung bei Übernehmer durch Saldierung
- Umsatzsteuerpflicht bei Online-Veranstaltungsdienstleistungen und Online-Dienstleistungen
- Verspätete Pauschalbesteuerung kann teuer werden
![](https://www.stb-petersen.de/wp-content/uploads/2024/02/Infobrief-06-2024.png)
Kanzlei-Infobrief Juni 2024
Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Interessierte,
in unserem Kanzlei-Infobrief für den Juni 2024 erfahren Sie mehr zu folgenden Themen:
- Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz soll kommen – die Kernpunkte
- Änderungen beim Elterngeld ab dem 1.4.2024
- Wegfall der „Fünftelregelung“ – was dies für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedeutet
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer in 2024 für wirtschaftlich Tätige
- Zu den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes elektronisches Fahrtenbuch
- Wegweisende Gerichtsentscheidung für beteiligungsidentische Personengesellschaften