Skip to content

Herzlich willkommen bei der

Petersen & Partner Steuerberater GbR
und der
Petersen & Kiefer Steuerberatungsgesellschaft mbH

Ihre Steuerberater in Kronshagen bei Kiel

Herzlich willkommen bei der

Petersen & Partner Steuerberater GbR
und der
Petersen & Kiefer Steuerberatungsgesellschaft mbH

Ihre Steuerberater in Kronshagen bei Kiel

Unsere Leistungen

Zu unseren Mandanten gehören überwiegend mittelständische Unternehmen verschiedener Branchen und Rechtsformen. Aber auch Freiberufler, Kleinunternehmen, Existenzgründer und Privatpersonen werden von uns selbstverständlich kompetent betreut.

Steuerberatung

Sie erhalten bei uns alles aus einer Hand! Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung, unserem Know-How, modernster Technik und unserem eigenen unternehmerischen Denken. Diese Leistungen bieten wir Ihnen an: Steuererklärung, Prüfung von Steuerbescheiden, Anträge auf Zulagen, Betriebsprüfungen, Rechtsbehelfe und Steuerplanung.

Mehr erfahren →

Betriebswirtschaftliche Beratung

Fundiertes Know-how und praktische Arbeitshilfen für die betriebswirtschaftliche Beratung: Das ideale Fundament für ein Geschäftsfeld mit Potenzial. Das liegt nicht zuletzt daran, dass es uns wichtig ist, für Sie den größtmöglichen Nutzen aus den aus der laufenden Steuerberatung gewonnenen Zahlen zu ziehen.

Mehr erfahren →

Finanzbuchhaltung / Jahresabschluss

Bei der Finanzbuchhaltung unterstützen wir Sie bei der Erfassung aller Zahlungsvorgänge Ihres Unternehmens sowie die nötigen Bewertungen desselben. Unsere Finanzbuchhaltung gehört neben der Planungsrechnung, der Kosten- und Leistungsrechnung sowie der betriebswirtschaftlichen Statistik zum betrieblichen Rechnungswesen, das wir Ihnen vollumfänglich anbieten.

Mehr erfahren →

Lohnbuchhaltung

Wir kümmern uns um die betriebliche Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen, indem wir die Personalstammdaten pflegen und für Sie Jahreslohnkonten führen. Ebenfalls kümmern wir uns um die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldeerfordernisse sowie um die Erstellung von DTA-Dateien und Buchungsbelegen für die Finanzbuchhaltung.

Mehr erfahren →

Unternehmensberatung

Mit unserer Unternehmensberatung verstehen wir uns als Sparrings­partner für Unternehmer. Dabei bedienen wir uns der klassischen Instrumente der wirtschaft­lichen Beratung, stellen jedoch Ihr Unternehmen als Person in den Mittel­punkt. Das gilt für kleine und mittel­ständische Betriebe ebenso wie für große Unternehmen und Konzerne.

Mehr erfahren →

Treuhandwesen / Vermögensberatung

Wir stehen Ihnen bei allen Finanzfragen an Ihrer Seite. Ganz gleich, wie viel Sie verdienen: Sie profitieren von einem ganzheitlichen Konzept für Ihre Finanzen und sparen dabei bares Geld. Diese Leistungen im Bereich Treuhandwesen bieten wir Ihnen an: Gutachten, Vermögensplanung und -verwaltung, Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung.

Mehr erfahren →

Unternehmen online

Mit Unternehmen online tauschen Sie Daten und Belege elektronisch mit unserer Kanzlei aus. Mit den aktuellen Buchführungsergebnissen und Auswertungen wird die Steuerung Ihres Unternehmens einfacher, sicherer und schneller – etwa beim Forderungsmanagement.

Mehr erfahren →

Sprechen Sie uns an

Können wir Sie mit unserem Angebot überzeugen?
Haben Sie Fragen an uns?
Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen. Sie finden uns in Kronshagen und in unserer überörtlichen Sozietät in Heikendorf.

Kontakt aufnehmen →

Komme an Bord
Jobs in unserer Kanzlei

Du bist auf der Suche nach einem Arbeitgeber, bei dem Du nicht nur fachlich, sondern auch persönlich wachsen kannst?

Die Petersen & Partner Steuerberater GbR bietet Dir genau das!

Bei uns erwartet Dich nicht nur ein dynamisches Team und ein modernes Arbeitsumfeld, sondern auch die Möglichkeit, Deine beruflichen Ziele in einem flexiblen und unterstützenden Rahmen zu verwirklichen.

Unser Team

Kontakt

3x im Raum Kiel und Kronshagen für Sie im Einsatz.

Petersen & Partner Steuerberater GbR

Kieler Straße 72
24119 Kronshagen
Tel. 0431-67 00 80
Fax 0431-67 87 97
E-Mail: info@stb-petersen.de

Überörtliche Sozietät

Dorfstraße 7
24226 Heikendorf
Tel. 0431-260 310
Fax 0431-260 31 23
E-Mail: info@stb-petersen.de

Petersen & Kiefer Steuerberatungsgesellschaft mbH

Tauwerk 1
24119 Kronshagen
Tel. 0431-58 51 30
Fax 0431-58 51 319
E-Mail: info@stb-petersen.de

Neuigkeiten rund um das Thema Steuern und unsere Kanzlei

Weitere Infobriefe finden Sie in unserem Archiv →

Infobrief 11-2025

Kanzlei-Infobrief November 2025

Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Interessierte,

in unserem Kanzlei-Infobrief für den November 2025 erfahren Sie mehr zu folgenden Themen:

  1. Steueränderungsgesetz 2025
  2. Die Aktivrente
  3. Schätzung nach amtlicher Richtsatzsammlung
  4. Entgelttransparenz ab 2026
  5. Pauschalabfindung für Unterhaltsverzicht

Neue Anzeigepflicht bei der Grundsteuer

Neue Anzeigepflicht bei der Grundsteuer – Wichtige Informationen für Grundstückseigentümer

Sehr geehrte Damen und Herren,

diese Information betrifft Sie nur, wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind.

Mit Einführung des neuen Grundsteuerrechts wurde erstmals auch eine Anzeigepflicht für Grundstückseigentümer eingeführt. Damit sind künftig bestimmte Veränderungen rund um Ihr Grundstück proaktiv verpflichtend der Finanzverwaltung mitzuteilen.

Welche Änderungen sind anzeigepflichtig?

Nach § 228 BewG müssen insbesondere folgende Änderungen angezeigt werden:

  • Wechsel der Vermögensart oder der Grundstücksart,

Zum Beispiel, wenn ein bislang unbebautes Grundstück bebaut wird (Wechsel von „unbebaut“ zu „bebaut“), ein z.B. land- und forstwirtschaftliches Grundstück in ein Wohngrundstück umgewandelt wird oder ein Geschäftsgrundstück künftig als Wohnimmobilie genutzt wird.

  • Flächenänderungen des Grundstücks oder des Gebäudes,

Dazu zählen etwa Grundstücksteilungen, Grenzänderungen oder die Zusammenlegung von Flächen. Auch eine Erweiterung oder Verringerung der Gebäudefläche, z. B. durch An-, Um- oder Ausbauten, ist meldepflichtig.

  • Fertigstellung oder Abriss eines Gebäudes.

Sobald ein Gebäude neu fertiggestellt wird und damit erstmals nutzbar ist, muss dies angezeigt werden. Gleiches gilt bei einem vollständigen oder teilweisen Abbruch von Gebäuden, durch den sich die Nutzung oder der Wert des Grundstücks verändert.

Auch folgende Veränderungen sind ebenso anzeigepflichtig:

  • die zu einer Änderung oder zum Wegfall der Steuerbefreiung führen oder
  • die Ermäßigung der Steuermesszahl betreffen,

 Bei welchen Änderungen ist KEINE Änderungsanzeige erforderlich? 

  • Eigentümerwechsel, weil das Finanzamt die erforderlichen Informationen durch eine Mitteilung des Grundbuchamtes erhält,
  • Alterung des Gebäudes,
  • Modernisierungsmaßnahmen, die nicht zu einer Kernsanierung führen,
  • Errichtung von freistehenden Carports bei Ein- und Zweifamilienhäusern, Wohnungseigentum oder Mietwohngrundstücken.

 Was bedeutet das für Sie?

Bitte prüfen Sie künftig bei allen Änderungen an Ihrem Grundstück, ob eine Anzeigepflicht vorliegt. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die relevanten Sachverhalte zu erfassen und fristgerecht gegenüber dem Finanzamt anzuzeigen.

Eine Anzeige gegenüber dem Finanzamt hat grundsätzlich immer bis zum 31.03. des Folgejahres zu erfolgen, in dem die Änderung eingetreten ist.

Für Rückfragen oder zur Klärung konkreter Fälle stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Petersen & Partner Steuerberater GbR

Partner und Mitgliedschaften

An den Anfang scrollen