Herzlich willkommen bei der
Petersen & Partner Steuerberater GbR
und der
Petersen & Kiefer Steuerberatungsgesellschaft mbH
Ihre Steuerberater in Kronshagen bei Kiel
Unsere Leistungen
Zu unseren Mandanten gehören überwiegend mittelständische Unternehmen verschiedener Branchen und Rechtsformen. Aber auch Freiberufler, Kleinunternehmen, Existenzgründer und Privatpersonen werden von uns selbstverständlich kompetent betreut.
Komme an Bord
Jobs in unserer Kanzlei
Du bist auf der Suche nach einem Arbeitgeber, bei dem Du nicht nur fachlich, sondern auch persönlich wachsen kannst?
Die Petersen & Partner Steuerberater GbR bietet Dir genau das!
Bei uns erwartet Dich nicht nur ein dynamisches Team und ein modernes Arbeitsumfeld, sondern auch die Möglichkeit, Deine beruflichen Ziele in einem flexiblen und unterstützenden Rahmen zu verwirklichen.

Kontakt
3x im Raum Kiel und Kronshagen für Sie im Einsatz.
Neuigkeiten rund um das Thema Steuern und unsere Kanzlei

Kanzlei-Infobrief Mai 2025
Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Interessierte,
in unserem Kanzlei-Infobrief für den Mai 2025 erfahren Sie mehr zu folgenden Themen:
- Das BVerfG hat entschieden: Solidaritätszuschlag ist (noch) verfassungsgemäß
- Keine Umsatzsteuerhaftung des Grundstückserwerbers für unrichtigen Steuerausweis des Voreigentümers im Mietvertrag
- Freiberufliche Einkünfte einer Mitunternehmerschaft bei kaufmännischer Tätigkeit durch einen Berufsträger
- Beweislast für Differenzbesteuerung bei Gebrauchtwagenkauf
- Änderung der Gewinnermittlungsart
- Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines Geschäftsfahrzeugs

Kanzlei-Infobrief April 2025
Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Interessierte,
in unserem Kanzlei-Infobrief für den April 2025 erfahren Sie mehr zu folgenden Themen:
- Hausgeldzahlungen in die Erhaltungsrücklage sind (noch) keine Werbungskosten
- Steuerbefreiung für kleine PV-Anlagen – Revision beim BFH noch nicht entschieden
- Grunderwerbsteuer auch für nachträgliche Sonderwünsche einer noch zu errichtenden Immobilie
- Keine Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge, wenn diese nicht ausschließlich dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen
- Maßnahmen zur Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb im Rahmen der Billigkeit
- Neues amtliches Muster der Bescheinigung für energetische Maßnahmen nach dem 31.12.2024
- Ertragsteuerliche Behandlung bestimmter Krypto-werte und Mitwirkung Steuerpflichtiger