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Kanzlei-Infobrief April 2025

Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Interessierte,

in unserem Kanzlei-Infobrief für den April 2025 erfahren Sie mehr zu folgenden Themen:

  1.  Hausgeldzahlungen in die Erhaltungsrücklage sind (noch) keine Werbungskosten
  2. Steuerbefreiung für kleine PV-Anlagen – Revision beim BFH noch nicht entschieden
  3. Grunderwerbsteuer auch für nachträgliche Sonderwünsche einer noch zu errichtenden Immobilie
  4. Keine Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge, wenn diese nicht ausschließlich dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen
  5. Maßnahmen zur Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb im Rahmen der Billigkeit
  6. Neues amtliches Muster der Bescheinigung für energetische Maßnahmen nach dem 31.12.2024
  7. Ertragsteuerliche Behandlung bestimmter Krypto-werte und Mitwirkung Steuerpflichtiger

Infobrief 04-2025

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