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Kanzlei-Infobrief August 2025

Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Interessierte,

in unserem Kanzlei-Infobrief für den August 2025 erfahren Sie mehr zu folgenden Themen:

  1. Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz muss bis zum 31.12.2025 in nationales Recht umgesetzt werden
  2. Nur anteiliger Schuldzinsenabzug bei unentgelt-licher Übertragung eines Teils des Vermietungs-objekts
  3. Vorläufigkeitsvermerk zur Rentenbesteuerung entfällt in neuen Steuerbescheiden
  4. Revision beim BFH zugelassen: Sind Vermietung oder Verkauf nichtexistenter Container als sonstige Einkünfte zu qualifizieren?
  5. Langjährige Dauer eines Erbscheinverfahrens führt nicht zum Erlass von Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer
  6. Niedersächsische Finanzämter haben zum 1.7.2025 Telefaxgeräte abgeschaltet

Infobrief 08-2025

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