Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Interessierte,
in unserem Kanzlei-Infobrief für den Februar 2026 erfahren Sie mehr zu folgenden Themen:
- BFH: Grundsteuer „Bundesmodell“ ist verfassungskonform
- NRW kauft Datenträger zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung an
- Vorsteuerabzug beim Übergang von der Kleinunternehmer- zur Regelbesteuerung
- Dauerhafte Umsatzsteuerermäßigung ab 1.1.2026 auf 7 % für Speisen in Gastronomie, Restaurants & Catering
- Änderungen bei der Sofortmeldung
