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Kanzlei-Infobrief März 2025

Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Interessierte,

in unserem Kanzlei-Infobrief für den März 2025 erfahren Sie mehr zu folgenden Themen:

  1. Grundsteuererlass für 2024 bei Einnahmeausfall bis 31.3.2025 beantragen
  2. Ordnungsgeldverfahren abwenden – Jahresabschluss 2023 bis spätestens 31.3.2025 offenlegen
  3. Pauschbeträge für Sachentnahmen 2025
  4. BFH ändert Rechtsprechung zur Ermittlung der Fahrzeuggesamtkosten bei Leasing für berufliche Fahrtkosten
  5. Entschädigung für Verdienstausfall ist vollständig steuerpflichtig
  6. Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudio stellen keine außergewöhnlichen Belastungen dar

Infobrief 03-2025

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