Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Interessierte,
in unserem Kanzlei-Infobrief für den März 2025 erfahren Sie mehr zu folgenden Themen:
- Grundsteuererlass für 2024 bei Einnahmeausfall bis 31.3.2025 beantragen
- Ordnungsgeldverfahren abwenden – Jahresabschluss 2023 bis spätestens 31.3.2025 offenlegen
- Pauschbeträge für Sachentnahmen 2025
- BFH ändert Rechtsprechung zur Ermittlung der Fahrzeuggesamtkosten bei Leasing für berufliche Fahrtkosten
- Entschädigung für Verdienstausfall ist vollständig steuerpflichtig
- Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudio stellen keine außergewöhnlichen Belastungen dar