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Neue Strompreispauschale für betriebliche Elektro- und Hybridfahrzeuge ab 2026

BMF-Schreiben vom 21. Juli 2026 – Neuregelung der zu Hause getragenen Ladestromkosten

Das Bundesministerium der Finanzen hat die steuerliche Behandlung der Stromkosten beim Laden betrieblicher Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge zu Hause neu geregelt. Die Änderungen gelten für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen.


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