Herzlich willkommen bei der
Petersen & Partner Steuerberater GbR
und der
Petersen & Kiefer Steuerberatungsgesellschaft mbH
Ihre Steuerberater in Kronshagen bei Kiel
Unsere Leistungen
Zu unseren Mandanten gehören überwiegend mittelständische Unternehmen verschiedener Branchen und Rechtsformen. Aber auch Freiberufler, Kleinunternehmen, Existenzgründer und Privatpersonen werden von uns selbstverständlich kompetent betreut.
Kommen Sie an Bord
Jobs in unserer Kanzlei
Damit wir unsere Mandanten bestmöglich betreuen können, brauchen wir Ihre Hilfe. Wenn Sie auf dem Gebiet des Steuerrechtes ein Genie sind, dann sind wir sehr daran interessiert, Sie in unserem Kreis begrüßen zu dürfen.
Steuerfachwirte (m/w/d)
Als Steuerfachwirt sind Sie die rechte Hand der Geschäftsführung. Sie übernehmen viel Verantwortung, nicht nur für Mandanten, auch für Personal.
Lohnbuchhalter (m/w/d)
Als Lohnbuchhalter verantworten Sie die termingerechte Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen (Gehälter, Sozialabgaben, Krankenkassenbeiträge und Steuern). Sie führen das Bescheinigungs- und Meldewesen inkl. Schriftverkehr durch sowie das Anlegen und die Pflege der Personalstammdaten sowie deren administrative Abwicklung von Eintritten und Austritten. Sie sind der Ansprechpartner für die lohn- und sozialversicherungsrechtlichen sowie steuerrechtliche Fragestellungen unserer Mandanten.
Werden Sie Teil unserer Familie!
Kontakt
3x im Raum Kiel und Kronshagen für Sie im Einsatz.
Neuigkeiten rund um das Thema Steuern und unsere Kanzlei
Grundsteuer: Anzeigepflichten für Immobilieneigentümer
Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Interessierte,
dieses Merkblatt erläutert, in welchen Fällen Anzeigepflichten für den Immobilieneigentümer entstehen und welche Fristen dafür gelten. Zu beachten ist, dass diese sanktionsbewährten Anzeigepflichten alle Immobilieneigentümer treffen, und nicht nur solche, deren Immobilien im Rahmen einer Einkunftsart verwendet werden. Dargestellt wird auch, welche Möglichkeiten es gibt, Fehler in der Feststellungserklärung zu korrigieren und mit welchen Gestaltungen sich die Grundsteuerbelastung ab dem 01.01.2025 insg. senken lässt.
Kanzlei-Infobrief Mai 2024
Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Interessierte,
in unserem Kanzlei-Infobrief für den Mai 2024 erfahren Sie mehr zu folgenden Themen:
- Die E-Rechnung für Unternehmen ab 1.1.2025
- Wachstumschancengesetz – ein kurzer Überblick
- Pauschbeträge für Sachentnahmen 2024
- Falscher Umsatzsteuerausweis bei Rechnung an Endverbraucher schadet nicht
- Kein Werbungskostenabzug für Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts